Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RJ 16/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2001 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Kläger werden in beiden Rechtszügen nicht erstattet. Die Revision wird zugelassen.


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