Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KR 121/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.09.2004 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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