Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 11/05 KR

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 18. Januar 2005 geändert. Der Streitwert wird auf 570.000,- Euro festgesetzt.


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