Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RA 19/03

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.01.2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.


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