Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 10/04 KA ER

Tenor

Die Gerichtskosten für das Verfahren L 10 B 10/04 KA ER tragen der Kläger und die Beigeladene zu 5) je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 5) trägt ferner die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Beschwerdeverfahren.


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