Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 B 17/05 KR ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller bis zum 30.06.2005 Leistungen zur Krankenbehandlung zu gewähren. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu erstatten.


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