Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 RJ 31/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2002 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 13.01.2005 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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