Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 20/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln geändert und die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.


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