Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 124/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgericht Köln vom 16. Juni 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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