Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 294/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 05.11.2004 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 05.07.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.08.2004 wird insoweit abgeändert, als das Arbeitslosengeld des Klägers um mehr als 133,00 EUR gemindert worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 1/4 der außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen. Die Revision wird zugelassen.


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