Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 U 103/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 28.09.2004 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers und der Beigeladenen werden nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.


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