Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 70/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24. Februar 2005 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch im zweiten Rechtszug die Kosten des Verfahrens.


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