Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 40/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04. Januar 2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger die Cochlear-Implantat-Versorgung auch des rechten Ohres als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.