Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 RA 128/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 02.12.2004 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28.10.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29.06.2004 verurteilt, über den Antrag vom 15.05.2003 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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