Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 242/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20. August 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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