Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 27/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 11.01.2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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