Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 224/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.05.2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind zwischen den Beteiligten auch für den Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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