Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 B 7/06 P

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28. Februar 2006 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren ab 10. Februar 2006 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X, B, bewilligt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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