Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 R 41/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.01.2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Hinsichtlich des ersten Rechtszugs bleibt es bei der Kostenentscheidung des Sozialgerichts. Die Revision wird nicht zugelassen.


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