Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 143/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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