Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 141/06 SO

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 21.09.2006 geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X, F, beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.


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