Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AY 1/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02. Juni 2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im zweiten Rechtszug. Die Revision wird zugelassen.


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