Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 15/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.11.2006 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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