Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 99/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.07.2006 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Beklagten im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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