Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 76/07 SO ER

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.06.2007 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen.


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