Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 47/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18.04.2007 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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