Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 114/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 13.09.2007 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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