Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 86/08 SO ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Tenor des Beschlusses des Sozialgerichts Aachen vom 24.06.2008 neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes durch den Vergleich vom 18.06.2008 beendet ist. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 24.06.2008 wird zurückgewiesen. Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen