Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 VG 12/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 03.06.2008 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Münster zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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