Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 40/06 KR

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12. Mai 2006 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 40.000,- EUR festgesetzt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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