Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 43/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 28.03.2008 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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