Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 4/09 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 8.5.2008 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Detmold Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus C als Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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