Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 20 SO 54/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.06.2007 geändert. Die Beigeladene zu 2) wird verurteilt, über den Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Kosten für die Schuldnerberatung in Höhe von 225,- Euro unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Die Beigeladene zu 2) hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu übernehmen. Die Revision wird zugelassen.


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