Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AR 1/09

Tenor

Der Antrag des Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 04.02.2009 (S 3 AS 129/08) unter Beiordnung von Rechtsanwalt F L aus U wird abgelehnt.


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