Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 SB 45/08

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 20.10.2008 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die der Klägerin im zweiten Rechtszug entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Revision wird zugelassen.


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