Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 292/09 AS ER

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.09.2009 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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