Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 AS 36/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 6.5.2009 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens. Die Revision wird zugelassen.


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