Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 AL 44/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgericht Detmold vom 14.03.2008 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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