Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 107/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.03.2009 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen.


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