Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 77/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 23.10.2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen