Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 821/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24.01.2007 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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