Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1299/11 B ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 06.07.2011 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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