Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 18 KN 200/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.04.2011 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Julia L aus T als Rechtsanwältin seiner Wahl beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.


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