Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 KR 63/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.12.2011 geändert. Dem Kläger wird für die Zeit ab 20.06.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin X, E, beigeordnet.


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