Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 SB 176/12

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21. März 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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