Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 AY 91/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 17.05.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Aachen Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Prof. Dr. T, B, zu ihrer Vertretung beigeordnet. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.


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