Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 416/14 B ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.02.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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