Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 SF 604/14 EK SB RG

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 19.05.2014 - L 11 SF 263/13 EK SB - wird verworfen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.


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