Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 726/14 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 26.02.2014 geändert. Den Klägern wird zur Durchführung des Klageverfahrens S 23 AS 3453/12 , SG Dortmund, ab 20.09.2012 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T in J beigeordnet.

Kosten sind nicht zu erstatten.


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