Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 2095/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.09.2013 geändert und der Klägerin für das Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund ab 06.11.2012 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T aus E beigeordnet.


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